Wanderordnung
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Auf unseren Wegen gibt es viel zu entdecken!
(Der Aufnahmestandort liegt auf dem Wanderweg H2 Nähe Rehberg).
Koordinaten und Höhenmeter des Aufnahmestandortes:
32U E 0449406 N 5613386
Höhe 269
m über N.N.

 

1. Beteiligung an Wanderungen


Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig durch verbindlichen Aushang im Vereinskasten und durch die
Presse bekannt gegeben. Die Wanderungen finden bei jeder Witterung statt, können aber hierdurch bedingt verkürzt werden. Die Entscheidung trifft der Wanderführer. Gäste sind bei allen Wanderungen und Veranstaltungen herzlich willkommen.

2. Verhalten der Teilnehmer


Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt jeder Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen an. Voreilen oder Zurückbleiben bei den Wanderungen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Er geht dann eigenverantwortlich weiter.

3. Organisation und Führung der Wanderungen


Der Wanderführer trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und sorgt selbst bei Verhinderung für einen Vertreter. Der Wanderführer legt die Ruhepausen und Rastplätze fest. Jeder Teilnehmer hat sich in die Teilnehmerliste einzutragen.

4. Haftung und Unfallversicherung


An Wanderungen, Fahrten, Führungen usw. beteiligt sich der Wanderfreund auf eigene Gefahr. Verein und Wanderführer übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.

Die Anerkennung dieser Bedingung geschieht formlos.

5. Schutz von Natur und Landschaft


Das Rauchen ist im Walde zu unterlassen. Es ist in der gesetzlich festgelegten Zeit verboten. Untersagt ist das Abpflücken von geschützten Pflanzen und Blumen.

6. Kleidung und Verpflegung


Eine den Witterungsverhältnissen angepaßte Kleidung wird erbeten. Bei Tageswanderungen ist Verpflegung mitzubringen, da eine Einkehr nicht vorgesehen ist, außer sie ist im Plan aufgeführt.

TAGESWANDERUNG = Rucksackwanderung

7. Beschwerden


Bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich bitte an den Wanderführer. Dieser wird im Rahmen seiner Möglichkeiten für Abhilfe sorgen.

8. Bewertung der Wanderungen


Mitglieder, die an Wanderungen unseres Vereins, des Hauptvereins, eines Zweigvereines oder des Verbandes teilnehmen, bekommen diese bewertet, sofern sie offiziell angeboten waren.

9. Vereinseigene Literatur und Karten


Den Wanderführern stehen zur Vorbereitung Karten und Literatur über das Wandergebiet zur Verfügung. Die Ausgabe erfolgt durch den 1. Wanderwart.

10. Kostenregelung für die Benutzung von Privat-Pkw

a) Bei Pkw-Fahrten (Hin- und Rückfahrt) zahlt jeder Mitfahrer 0,10 Euro pro km.

b) Die Fahrstrecke wird vom Wanderführer genannt und der Mitfahrer-Kostenbeitrag festgesetzt.

c) Bei Fahrten, die über 200 km hinausgehen, rechnet jeder Fahrer mit seinen Mitfahrern selbst ab. Das entspricht freier Vereinbarung.

11. Mitgliedsbeiträge

Jahresbeitrag
20,00 Euro · Jedes weitere Familienmitglied 5,00 Euro · Kinder und Jugendliche 5,00 Euro

 

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