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Auf unseren Wegen gibt es viel zu
entdecken!
(Der Aufnahmestandort liegt auf dem Wanderweg H2
Nähe Rehberg).
Koordinaten und Höhenmeter des Aufnahmestandortes:
32U E 0449406
N 5613386
Höhe 269 m über N.N.
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1.
Beteiligung an Wanderungen |
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Alle Wanderungen und
Veranstaltungen werden rechtzeitig durch verbindlichen Aushang im Vereinskasten und durch
die Presse bekannt
gegeben. Die Wanderungen finden bei
jeder Witterung statt, können aber hierdurch bedingt verkürzt werden. Die Entscheidung
trifft der Wanderführer. Gäste sind bei allen Wanderungen und Veranstaltungen herzlich
willkommen. |

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2.
Verhalten der Teilnehmer |
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Durch Antritt der Reise
oder Wanderung erkennt jeder Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen an. Voreilen oder
Zurückbleiben bei den Wanderungen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig
verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Er geht dann eigenverantwortlich
weiter. |

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3.
Organisation und Führung der Wanderungen |
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Der Wanderführer trifft
alle Vorbereitungen für die Wanderung und sorgt selbst bei Verhinderung für einen
Vertreter. Der Wanderführer legt die Ruhepausen und Rastplätze fest. Jeder Teilnehmer
hat sich in die Teilnehmerliste einzutragen. |

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4.
Haftung und Unfallversicherung |
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An Wanderungen, Fahrten,
Führungen usw. beteiligt sich der Wanderfreund auf eigene Gefahr. Verein und
Wanderführer übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten
oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.
Die
Anerkennung dieser Bedingung geschieht formlos. |

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5. Schutz
von Natur und Landschaft |
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Das Rauchen ist im Walde zu
unterlassen. Es ist in der gesetzlich festgelegten Zeit verboten. Untersagt ist das
Abpflücken von geschützten Pflanzen und Blumen. |

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6.
Kleidung und Verpflegung |
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Eine den
Witterungsverhältnissen angepaßte Kleidung wird erbeten. Bei Tageswanderungen ist
Verpflegung mitzubringen, da eine Einkehr nicht vorgesehen ist, außer sie ist im Plan
aufgeführt.
TAGESWANDERUNG =
Rucksackwanderung |

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7.
Beschwerden |
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Bei etwa auftretenden
Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich bitte an den Wanderführer. Dieser
wird im Rahmen seiner Möglichkeiten für Abhilfe sorgen. |

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8.
Bewertung der Wanderungen |
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Mitglieder, die an
Wanderungen unseres Vereins, des Hauptvereins, eines Zweigvereines oder des Verbandes
teilnehmen, bekommen diese bewertet, sofern sie offiziell angeboten waren. |

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9.
Vereinseigene Literatur und Karten |
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Den Wanderführern stehen
zur Vorbereitung Karten und Literatur über das Wandergebiet zur Verfügung. Die Ausgabe
erfolgt durch den 1. Wanderwart. |

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10.
Kostenregelung für die Benutzung von Privat-Pkw |
a) Bei Pkw-Fahrten (Hin-
und Rückfahrt) zahlt jeder Mitfahrer 0,10
Euro pro km.
b) Die Fahrstrecke wird vom Wanderführer genannt und der
Mitfahrer-Kostenbeitrag festgesetzt.
c) Bei Fahrten, die über 200 km hinausgehen, rechnet
jeder Fahrer mit seinen Mitfahrern selbst ab. Das entspricht freier Vereinbarung. |

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11.
Mitgliedsbeiträge |
Jahresbeitrag
20,00 Euro
· Jedes weitere Familienmitglied 5,00 Euro · Kinder und Jugendliche
5,00 Euro |
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©
Westerwald-Verein Herborn e.V.
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