Wanderordnung

Wanderordnung

1. Beteiligung an Wanderungen

Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig
durch verbindlichen Aushang im Vereinskasten und durch die
Presse bekannt gegeben. Die Wanderungen finden bei jeder
Witterung statt, können aber hierdurch bedingt verkürzt werden oder
auch ganz ausfallen. Die Entscheidung trifft der Wanderführer
und er trägt Sorge dafür, dass eine Person am Ausgangspunkt ist
und darüber informiert. Bei Unwetterwarnung des Deutschen
Wetterdienstes entfällt diese Verpflichtung. Gäste sind bei allen
Wanderungen und Veranstaltungen herzlich willkommen.

2. Verhalten der Teilnehmer

Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt jeder Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen an. Voreilen oder Zurückbleiben bei den Wanderungen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Er geht dann eigenverantwortlich weiter.

3. Organisation und Führung der Wanderungen

Der Wanderführer trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und sorgt selbst bei Verhinderung für einen Vertreter. Der Wanderführer legt die Ruhepausen und Rastplätze fest. Jeder Teilnehmer hat sich in die Teilnehmerliste einzutragen.

4. Haftung und Unfallversicherung

An Wanderungen, Fahrten, Führungen usw. beteiligt sich der Wanderfreund auf eigene Gefahr. Verein und Wanderführer übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Anerkennung dieser Bedingung geschieht formlos.

5. Schutz von Natur und Landschaft

Das Rauchen ist im Walde zu unterlassen. Es ist in der gesetzlich festgelegten Zeit verboten. Untersagt ist das Abpflücken von geschützten Pflanzen und Blumen.5 

6. Kleidung und Verpflegung

Eine den Witterungsverhältnissen angepaßte Kleidung wird erbeten. Bei Tageswanderungen ist Verpflegung mitzubringen, da eine Einkehr nicht vorgesehen ist, außer sie ist im Plan aufgeführt.

TAGESWANDERUNG = Rucksackwanderung

7. Beschwerden

Bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich bitte an den Wanderführer. Dieser wird im Rahmen seiner Möglichkeiten für Abhilfe sorgen.

8. Bewertung der Wanderungen

Mitglieder, die an Wanderungen unseres Vereins, des Hauptvereins, eines Zweigvereines oder des Verbandes teilnehmen, bekommen diese bewertet, sofern sie offiziell angeboten waren.

9. Vereinseigene Literatur und Karten

Den Wanderführern stehen zur Vorbereitung Karten und Literatur über das Wandergebiet zur Verfügung. Die Ausgabe erfolgt durch den 1. Wanderwart.

10. Kostenregelung für die Benutzung von Privat-Pkw

a) Bei Pkw-Fahrten (Hin- und Rückfahrt) zahlt jeder Mitfahrer 0,15 Euro pro km. 

b) Die Fahrstrecke wird vom Wanderführer genannt und der Mitfahrer-Kostenbeitrag festgesetzt.

c) Bei Fahrten, die über 200 km hinausgehen, rechnet jeder Fahrer mit seinen Mitfahrern selbst ab. Das entspricht freier Vereinbarung.

11. Mitgliedsbeiträge

Jahresbeitrag 20,00 Euro 

Jedes weitere Familienmitglied 5,00 Euro 

Kinder und Jugendliche 5,00 Euro

Abgebucht wird im Monat März durch Bankeinzug.